Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neuen Feuerwehrfahrzeugen

Nr.93/2024  | 03.05.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Die Modernisierung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern hat den Auftrag für die Herstellung und Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) vergeben. Den Zuschlag für diese bis zu 71 Feuerwehrfahrzeuge erhielt das Unternehmen Magirus GmbH.

„Sammelbeschaffungen bieten immense Vorteile und auch Einsparungsmöglichkeiten. Durch diesen Zuschlag bezahlen Kommunen, die aus dieser Sammelbeschaffung des Landes beschaffen möchten, pro Fahrzeug gut 430.000 Euro. Damit können die Kommunen, verglichen mit einer Einzelbestellung der jeweiligen Kommune für ein solches Fahrzeug, gut 15 Prozent gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Auch deshalb werden wir als Land künftig weiterhin auch für andere Anschaffungen auf das System der Zentralbeschaffung fokussieren“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Abnahme von mindestens 30 und höchstens 71 Fahrzeugen verpflichtet. Aus diesem Vertrag können Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Landeseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern ihren Bedarf abrufen. Wichtig: die verpflichtende Abnahmeerklärung. Die Fahrzeuge werden entsprechend dem „Windhundprinzip“ zugeteilt, also nicht nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit oder dergleichen, sondern ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bestellung durch die interessierten Kommunen. 35 Abrufe wurden so bereits getätigt. Die üblichen Förderungen des Landes und der Landkreise wie beispielsweise Feuerschutzsteuer oder Sonderbedarfszuweisungen etc. können ebenfalls hierfür beantragt werden, sind aber nicht automatisch gesichert. Die feuerwehrtechnische Beladung für diese Fahrzeuge wird in einem weiteren Verfahren ausgeschrieben.

„Diese Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des LPBK mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, ergänzt der Innenminister und benennt noch einen weiteren Vorteil: „Die Fahrzeuge sind standardisiert. Das heißt, jede Kameradin und jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht, so ist auch in schlimmen Katastrophenfällen oder bei überörtlichen Einsätzen bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt und wo im Fahrzeug was liegt oder zu finden ist.“

Bei gängigen Fahrzeugtypen, wie Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. „Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird wie in einem Warenhaus abrufbar sein. Das spart auch den Aufwand und die Zeit einer Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren – umgekehrt haben wir im LPBK bereits durch die Umsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets des Landes und durch die ersten Rahmenbeschaffungen in den letzten drei Jahren erhebliches Know-How bei der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Abnahme neuer Feuerwehrfahrzeuge aufgebaut, weil die regelmäßige Bestellung größerer Fahrzeugmengen zu einem sehr guten Übungseffekt führt und wir damit den Kommunen auch damit einen sehr guten Vergabe- und Abnahmeservice anbieten können“, sagt der Minister.

Länderübergreifende Beschaffung ausgebaut

Darüber hinaus sind mit Blick auf Spezial-Fahrzeuge wie Leiterfahrzuge weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg –seit dem 16. April 2024 beteiligt sich auch Thüringen – angedacht (siehe Pressemitteilung Nr. 72/2024).

„Bei den zurückliegenden gemeinsamen Großanschaffungen von beispielsweise elf großen, geländegängigen Löschfahrzeugen für die Waldbrandbekämpfung vom Typ Tanklöschfahrzeug TLF-W M-V oder von 19 Drehleitern haben wir als Land schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell beteiligen sich mindestens sechs Gemeinden an einer Ausschreibung Brandenburgs von Rüstwagen (RW). Wir – und vor allem unsere Städte und Gemeinden, die aus unseren länderübergreifenden Rahmenverträgen zu deutlich günstigeren Bedingungen ihre Feuerwehrfahrzeuge beziehen konnten, als wenn sie allein ausgeschrieben hätten – konnten dabei viel Geld sparen und zugleich bedarfsgerecht ausschreiben“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Hintergrund

Das Löschgruppenfahrzeug 10 ist für den Einsatz bei Bränden konzipiert. Es wird mit einem Automatik-Schaltgetriebe mit Allradantrieb mit Differenzialsperren der Firma MAN ausgestattet sein. Der Löschwasserbehälter fasst 2.000 Liter Inhalt. Die Fahrzeuge werden mit einer Wärmebildkamera, vier Atemschutzgeräten in der Mannschaftskabine sowie einer Zusatzausrüstung für den Einsatz bei Waldbränden und Einpersonenhaspel Schlauch ausgerüstet sein.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz zu finden.